Diskussionspapier und Gesetzgebungsvorschlag

 

InfektionsschutzTRANSPARENZgesetz

 

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Grundgedanke: Bevölkerung zielgerichtet einbinden
Grundrechtsschutz durch Transparenz
Zielsetzung des Gesetzgebungsvorschlages
PDF-Download des Diskussionspapiers
Open Access

Stand: 29. Dezember 2021

 

Grundgedanke: Bevölkerung zielgerichtet einbinden:

Gerade in Krisenzeiten wie der aktuellen Pandemie ist Transparenz zentral, um die Bevölkerung sinnvoll einzubinden und demokratische Prozesse und Rechtsstaatlichkeit selbst bei Zeitknappheit zu gewährleisten.

Bereits vor dem ersten Logdown im März 2020 sind die Infektionszahlen in Deutschland zurückgegangen, was von Epidemiologen durch die Aufklärung der Bevölkerung erklärt wird. Das zeigt, dass der Infektionsschutz bereits ohne staatliche Zwangsmaßnahmen positiv entwickelt werden kann. Aufklärung stellt somit die eingriffsmildeste wirksame Maßnahme beim Infektionsschutz dar, die in einem demokratischen Rechtsstaat Vorrang haben sollte. Die Bevölkerung aufgeklärt in diesen Diskurs einzubinden befördert die Akzeptanz und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen und wirkt auch Verschwörungstheorien entgegen.

Wesentlicher Teil eines Transparenzgesetzes ist der Vorschlag, ein öffentliches "Transparenzregister Infektionsschutz" mit Informationsportal - etwa verknüpft mit Inhalten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) - durch Bund und Länder zentral einzurichten. Die verbindliche Implementierung grundrechtssichernder Verfahren während einer akuten Epidemie sollte dabei synchron und für die Bürger:innen nachvollziehbar dargestellt werden.

Außerdem sollte frühzeitig ein demokratischer Diskurs über die einzuschränkenden Rechtsgüter und angemessene Bildungsprozesse sowie interdisziplinäre Forschung angeregt werden. Das war 2020 zu schleppend vonstatten gegangen. Ein solcher Diskurs sollte künftig zu Beginn einer Pandemie angestoßen werden.

Etwa über eine Postleitzahlsuche oder Ortsnamensuche könnten Bürger sich in diesem staatlichen Register sofort darüber informieren, welche Maßnahmen und Vorschriften aktuell gelten, auch wenn sie über die eigene Ortsgrenze hinaus in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis oder gar in ein anderes Bundesland reisen. Auch für Journalisten und andere Multiplikatoren wäre es möglich sich schnell und umfassend zu orientieren.

Transparenz gilt es etwa in folgenden Bereichen durch gesetzliche Vorgaben sicherzustellen:

Die hier vorgestellten Inhalte sind als Ideen für einen hilfreichen und sachlichen Umgang mit den Herausforderungen der aktuellen Coronakrise, aber auch in Bezug auf künftige Infektionsbedrohungen, gedacht. Risiken und Gefahren sollten frühzeitig identifiziert und wirksam abgewehrt, aber auch Chancen wahrgenommen und dauerhaft genutzt werden.

Die konkreten Lösungsansätze werden im unten abrufbaren Diskussionspapier (als PDF) in Form eines konrekten Gesetzgebungsvorschlages dargelegt.

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Grundrechtsschutz durch Transparenz

Bei einer Virenbedrohung, wie aktuell durch das hoch aggressive Virus SARS-CoV-2, aber auch bei künftig denkbaren und wahrscheinlichen Epidemien, wird es temporär massive Grundrechtseinschränkungen geben müssen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Das sollte künftig aber im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen.

Somit sollten

Gesetze und staatliche Maßnahmen

> hinreichend gesetzlich bestimmt,
> zur Gefahrenabwehr geeignet,
> erforderlich
> und in Bezug auf die Einschränkung anderer Grundrechte verhältnismäßig sein.

Wie die Praxis und Gerichtsentscheidungen zeigen, ist das nicht immer der Fall, wie etwa der Logdown 2020 in der Jugendhilfe gezeigt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch klargestellt, dass selbst Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wie sie 2021 in der so genannten Bundesnotbremse umgesetzt wurden, zur Bekämpfung einer Pandemie möglich sind. (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306, Internetressource: https://www.bundesverfassungsgericht.de/)

Und so gilt es auch die zu wenig in den Blick gekommenen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Menschen angemessen wahrzunehmen und deren Grundrechte effektiv zu schützen, wie etwa von Kindern und Jugendlichen in überforderten Familien und von behinderten Menschen bei einer notwendigen Triage. Das gilt aber nicht minder für die jeweils beteiligten Fachkräfte auch außerhalb des Gesundheitssystems, die zum Teil ihre eigene Gesundheit riskieren, um das Schlimmste zu verhindern und beispielsweise Kindeswohl sicherzustellen.

Da die notwendigen Entscheidungen von Politik und Verwaltung in einer Pan-/Epidemie unter großem Zeitdruck erfolgen müssen und zwangsläufig damit auch Gefahren für einen angemessenen Grundrechtsschutz aber auch Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verbunden sind, ist es beim Infektionsschutz in einer akuten Epidemie grundlegend, staatlicherseits noch größere Transparenz walten zu lassen als das in einem demokratischen Rechtsstaat ohnehin der Fall ist.

Die staatliche Transparenz würde ein verfassungsrechtlich relevantes Gegengewicht zu den grundrechtseinschränkenden Maßnahmen darstellen, indem rechtsstaatliche und demokratische Kontrolle durch Bevölkerung, Volksvertreter und Gerichte zeitnah ermöglicht oder zumindest erleichtert würde.

Zugleich wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Transparenz erhöht, da die Bevölkerung frühzeitig erfährt welche Maßnahmen wo gelten und aktiv in die Gefahrenabwehr mit eingebunden wird.

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Zielsetzung des Gesetzgebungsvorschlages

> Grundrechtseinschränkende Maßnahmen öffentlich nachvollziehbar darstellen
> Rechtliche und sachliche Begründung der Maßnahmen öffentlich dokumentieren
> Informationsportal für Bürger zum Verständnis des Infektionsschutzes einrichten
> Zeitgleiches Monitoring der Kommunikations- und Informationsstrategie für unterschiedliche Zielgruppen
> Verbindliche Verfahren zum verhältnismäßigen Schutz aller Grundrechte implementieren
> Interdisziplinäre Expertengremien parlamentarisch installieren (Bund und Länder)
> Monitoring und Evaluation der Coronakrise auf interdisziplinärer Ebene sicherstellen
> Demokratischen Diskurs stärken durch Transparenz auf allen politischen Ebenen
> Coronakrise als Chance für Bildung über die vernetzte Natur und Gesellschaft nutzen
> Vergewisserung über politische Werte- und Zielsetzungen auch jenseits der Krise

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PDF-Download des Diskussionspapiers mit Gesetzgebungsvorschlag

Demokratie durch Transparenz gerade in Krisenzeiten stärken:
Infektionsschutztransparenzgesetz (PDF)

 

Veröffentlichungsdatum
Ostern, 13.04.2020
Version: 1.0

Sie können das Diskussionspapier herunterladen, darauf verweisen und gerne auch weiterverbreiten. Vor allem aber wäre ein lebhafter, kontroverser und konstruktiver Diskurs über die Inhalte und die damit verbundenen Werte und Güterabwägungen und über die vorgeschlagenen gesetzlichen Lösungsansätze wünschenswert.

Open Access
Dieses Diskussionspapier ist eine Open Access-Veröffentlichung basierend auf der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003“. Der Wortlaut dieser nach wie vor gültigen Fassung ist abrufbar unter: http://oa.mpg.de

Verantwortlich für den Inhalt / Autor
Dr. phil. Joachim Wenzel, Diplom-Pädagoge, Mainz,
Lehrender Systemischer Therapeut/Familientherapeut (DGSF)
Kontakt: wenzeljo@uni-mainz.de
Internet: www.spi-mainz.de

 

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